Kommentar zur "Föderalismusreform" der Bundesrepublik Deutschland vom Juli 2006 Seite zuletzt geändert am 13.7.2006 durch webmaster@gerhard1.de¹

"Föderalismusreform" - Rückkehr zur Kleinstaaterei

Die von den Politikern als so großartige Errungenschaft gepriesene "Föderalismusreform" von 2006 gibt nur mehr Kompetenzen an die Bundesländer, weil die Landesregierungen neue Gesetzesvorhaben immer wieder blockieren, statt daß das Gesetzgebungsverfahren tatsächlich effizienter gemacht wird.
Die Reform ist nichts weiter als das Eingeständnis, daß die Bundespolitiker in Berlin nichts auf die Reihe kriegen und sich stattdessen in Grabenkämpfen verzetteln.
Weil sie es nicht schaffen, vernünftige und wohldurchdachte Gesetze auf den Weg zu bringen, die von einer wirklichen Mehrheit gutgeheißen werden können, verschieben sie die Verantwortung lieber auf andere. Dadurch erhalten wir aber mit Sicherheit keine besseren Gesetze, sondern statt einer kleinen Zahl undurchdachter Gesetze nun eine unübersichtliche Flut von auch nicht besseren, aber dafür unterschiedlichen Gesetzen, die jeweils in einem Teil des Landes gelten.

Die sogenannte "Föderalismusreform" ist eine Rückkehr zur Kleinstaaterei - das Mittelalter läßt grüßen.
Die Folge ist, daß in jedem Bundesland andere Gesetze gelten. Eine Freude für Juristen und Bürokraten. Statt Gesetzesvereinfachung und Bürokratie-Abbau nun das genaue Gegenteil. Aber für die Bürger und Einwohner Deutschlands, für die ja eigentlich die Gesetze gemacht werden sollen, ein Unding.
Die vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantierte Bewegungsfreiheit innerhalb des ganzen Bundesgebietes (Freizügigkeit, Artikel 11) wird damit auf kaltem Wege ausgehebelt.
Wer kann denn wissen, welche Gesetze im anderen Bundesland oder gar im nächsten Dorf gelten? Damit läuft doch jeder Normalbürger Gefahr, bei Reisen schon innerhalb Deutschlands unwissentlich gegen Gesetze zu verstoßen und sich damit unkalkulierbaren Risiken auszusetzen.
Aber eines ist klar: Wenn man irgendwo gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstößt, wird man von der Justiz auch in einem anderen Bundesland bestraft, selbst wenn dort dieses Gesetz oder die Verordnung gar nicht gilt und man sich nach dortigen Gesetzen völlig richtig verhalten hat. Denn da werden die Behörden wohl sicherlich auch weiter zusammenarbeiten, wenn es gegen die Bürger geht!

Fazit: Ein Schritt in die falsche Richtung.
Dinge, die alle Deutschen in der einen oder anderen Weise angehen, müssen für die ganze Bundesrepublik einheitlich geregelt werden, und nicht hier hü und dort hott. Es ist leider schon heute bei vielen Dingen so, daß man als Tourist im eigenen Land nicht mehr weiß, welche Gesetze und Verordnungen im nächsten Ort anders sind als im vorigen, weil jedes Bundesland oder gar jede Gemeinde ihre eigenen Regeln aufstellt, z.B. ob und wie Hunde ausgeführt werden dürfen. Es ist ein Unding, wenn die Lehrpläne der Schulen von Bundesland zu Bundesland so unterschiedlich sind, daß Eltern mit schulpflichtigen Kindern nicht innerhalb der Bundesrepublik umziehen können, ohne daß ihre Kinder Schulprobleme bekommen, von Chancengleichheit für ein späteres Studium ganz zu schweigen. Dieses Wirrwarr muß endlich beendet werden, statt es noch zu vergrößern.
Die Länderparlamente sind ein Relikt der Kleinstaaterei und der Fürstenherrschaft in Deutschland. Sie sollten entweder in ihren Aufgaben auf ganz lokale Angelegenheiten, die für die Einwohner anderer Teile Deutschlands uninteressant sind, beschränkt oder sogar ganz abgeschafft werden. Derzeit sind sie vor allem einer der Gründe für einen unnötig aufgeblähten Verwaltungsapparat.

 

Autor:
Der Kommentar stammt von Gerhard Müller (siehe unten)

 

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